Rechtsprechung
   VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.44   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,67260
VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.44 (https://dejure.org/2010,67260)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.07.2010 - Au 3 K 10.44 (https://dejure.org/2010,67260)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - Au 3 K 10.44 (https://dejure.org/2010,67260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,67260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint); Verschulden der Personensorgeberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Würzburg, 16.06.2010 - W 2 K 09.744

    Schulrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordnungsmaßnahme; Androhung der

    Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.44
    Abschließend weist das Gericht darauf hin, dass die Unzulässigkeit der Klage auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass nach dem vom Kläger freiwillig erfolgten Verlassen der Knabenrealschule anstelle der ursprünglich erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 4. Dezember 2009 möglicherweise nur mehr eine Fortsetzungsfeststellungsklage in Analogie zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft ist (so beispielsweise VG Würzburg, Urteil vom 16.6.2010 Az. W 2 K 09.744; juris).
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969

    Entlassung von der Realschule

    Die dagegen erhobene Klage blieb als unzulässig erfolglos, weil die Klagefrist versäumt worden war (Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Juli 2010 - Au 3 K 10.44).
  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule

    Die dagegen erhobene Klage blieb als unzulässig erfolglos, weil die Klagefrist versäumt worden war (Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Juli 2010, Az. Au 3 K 10.44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht