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VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.44 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint); Verschulden der Personensorgeberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Würzburg, 16.06.2010 - W 2 K 09.744
Schulrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordnungsmaßnahme; Androhung der …
Auszug aus VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.44
Abschließend weist das Gericht darauf hin, dass die Unzulässigkeit der Klage auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass nach dem vom Kläger freiwillig erfolgten Verlassen der Knabenrealschule anstelle der ursprünglich erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 4. Dezember 2009 möglicherweise nur mehr eine Fortsetzungsfeststellungsklage in Analogie zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft ist (so beispielsweise VG Würzburg, Urteil vom 16.6.2010 Az. W 2 K 09.744; juris).
- VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
Entlassung von der Realschule
Die dagegen erhobene Klage blieb als unzulässig erfolglos, weil die Klagefrist versäumt worden war (Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Juli 2010 - Au 3 K 10.44). - VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970
Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule
Die dagegen erhobene Klage blieb als unzulässig erfolglos, weil die Klagefrist versäumt worden war (Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Juli 2010, Az. Au 3 K 10.44).